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Neue Promotionsbedingungen in der FMS

Für die ersten FMS-Klassen in Baselland gelten neue Promotionsbedingungen, die Sie unter «Reglemente und Weisungen» in der «Verordnung über die schulische Laufbahn» finden.

Besonders wichtig ist § 60a*. Hier der direkte Link:
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640.21/versions/3053​​​​​​​