Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 tritt die revidierte Absenzenordnung in Kraft. Die bedeutendsten Änderungen sind:
- Bei mehr als 130 Absenzen im selben Schuljahr erfolgt neu gemäss kantonalen Vorgaben ein Zeugniseintrag über eine «Verkürzung der Beurteilungsperiode».
- Damit wir diesen neuen Vorgaben nachkommen können, müssen Schüler:innen ihre Absenzen vorgängig selber im Schulnetz eintragen. Absenzen, welche nicht von den Schüler:innen selber eingetragen werden, gelten als unentschuldigt.
- Bei mehr als 2 unentschuldigten Absenzenereignissen im selben Semester erfolgt ein schriftlicher Verweis.
Die Absenzenordung finden Sie hier.