Sie finden dies unter "Dossier".
Die Ausgleichskassen akzeptieren keine Schulbestätigungen, welche vor Beginn des entsprechenden Schuljahres ausgestellt wurden. Ein Schreiben der SVA Basel-Landschaft finden Sie hier.
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Die Ausgleichskassen akzeptieren keine Schulbestätigungen, welche vor Beginn des entsprechenden Schuljahres ausgestellt wurden. Ein Schreiben der SVA Basel-Landschaft finden Sie hier.