X-SMALL
SMALL
MEDIUM
LARGE
EXTRA LARGE
EXTRA EXTRA LARGE
×

FMS

Im ersten Schuljahr ist Wirtschaft und Recht Stammfach, d.h. alle Schülerinnen und Schüler kommen in den Genuss einer Basisausbildung. Als Berufsfeldfach wird Wirtschaft und Recht im zweiten und dritten Schuljahr im Berufsfeld "Soziales" unterrichtet.

Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht befähigt die Schülerinnen und Schüler, selbstverantwortliche Entscheide im alltäglichen Umgang mit wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten sowie im gesellschaftlichen Zusammenleben zu fällen.

Anhand aktueller Praxisbeispiele erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundkenntnisse aus den Bereichen Recht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und lernen, einfache wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte mit ihren Zielkonflikten und Wechselwirkungen zu erkennen und zu beschreiben. Die Schülerinnen und Schüler finden sich beispielsweise in der Rolle der Konsumenten, in jener der Arbeitnehmenden oder der Mieterinnen und Mieter wieder.

Im Fach Wirtschaft und Recht eignen sich die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen an, die es ihnen leicht machen, sich als Bürgerinnen und Bürger unseres Staates und als Teilnehmende am Wirtschaftsleben zurechtzufinden.

Im zweiten Schuljahr haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit das Freifach "Geld!" zu besuchen.